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EORI-Nummer beantragen — Leitfaden für Exporteure

Ohne EORI keine Ausfuhr. So beantragen Sie die EORI-Nummer beim Zoll, was Sie brauchen, und wie lange es dauert.

Wer erstmals eine Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll stellen will, stößt schnell auf ein Problem: Das ATLAS-Verfahren (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) verlangt zwingend eine EORI-Nummer für den Exporteur. Ohne diese Nummer geht nichts — keine Anmeldung, kein Ausfuhrbegleitdokument, keine steuerfreie Lieferung. Die gute Nachricht: Die Beantragung ist unkompliziert und in der Regel schnell erledigt.

Was ist die EORI-Nummer?

EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Es ist eine eindeutige Kennnummer für Wirtschaftsbeteiligte, die im Handel mit Drittländern tätig sind — also exportieren oder importieren. Sie identifiziert das Unternehmen (oder die natürliche Person) eindeutig gegenüber den Zollbehörden in der gesamten Europäischen Union.

Die EORI-Nummer ist EU-weit einheitlich aufgebaut: Zwei Buchstaben für das ausstellende Land (für Deutschland: DE), gefolgt von einer numerischen Kennung. Für in Deutschland ansässige Unternehmen ist das in der Regel die Steuernummer in standardisierter Form.

Die EORI-Nummer gilt unionsweit — wer sie in Deutschland hat, muss in Frankreich, den Niederlanden oder Polen keine weitere beantragen. Sie ist außerdem dauerhaft gültig und muss nicht erneuert werden, solange das Unternehmen aktiv ist.

Wer braucht eine?

Jedes Unternehmen oder jede natürliche Person, die in Deutschland Waren in ein Drittland ausführt oder Waren aus einem Drittland einführt, braucht eine EORI-Nummer. Das gilt auch für gelegentliche Ausfuhren.

Ausgenommen sind Privatpersonen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben — diese können im Rahmen bestimmter Grenzen ohne EORI ausführen. Sobald jedoch eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist die EORI erforderlich.

Zollagenten und Spediteure, die im eigenen Namen (als indirekte Vertreter) handeln, benötigen ebenfalls eine eigene EORI-Nummer — unabhängig davon, ob der Exporteur auch eine hat.

Antragstellung bei der Generalzolldirektion (GZD)

Zuständig für die Vergabe der EORI-Nummern in Deutschland ist die Generalzolldirektion (GZD). Der Antrag kann vollständig online gestellt werden über das Formular auf zoll.de.

Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel:

Der Antrag wird online ausgefüllt und eingereicht. Eine eigenhändige Unterschrift oder ein Besuch beim Zollamt ist in der Regel nicht erforderlich.

Wie lange dauert es?

Nach Eingang des vollständigen Antrags bei der GZD dauert die Bearbeitung in der Regel 1 bis 3 Werktage. In Einzelfällen — etwa bei Rückfragen zur Identität oder bei unvollständigen Unterlagen — kann es länger dauern.

Die EORI-Nummer wird per E-Mail oder schriftlich zugestellt. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Mitteilung gültig und kann sofort für Zollanmeldungen verwendet werden.

Planen Sie also, wenn Sie zum ersten Mal exportieren: Die EORI sollte mindestens eine Woche vor dem geplanten Versand beantragt sein, damit kein Zeitdruck entsteht.

Häufige Probleme

Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag: Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können statt des HRB-Auszugs die Gewerbeanmeldung einreichen. Wichtig ist, dass die Angaben mit dem Steuerbescheid übereinstimmen.

Mehrere Firmierungen unter einer Steuernummer: Wenn ein Unternehmen unter mehreren Namen auftritt (z. B. durch eine eingetragene Marke), kann es zu Rückfragen kommen. In der Anmeldung sollte die amtlich registrierte Firmierung verwendet werden.

Fehlende oder nicht übereinstimmende USt-IdNr: Wenn die USt-IdNr noch beantragt ist oder nicht mit den Angaben im Antrag übereinstimmt, kann die Bearbeitung verzögert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Vergabe der USt-IdNr zuständig — beachten Sie, dass die Vergabe dort ebenfalls einige Tage dauern kann.

EORI für ausländische Tochtergesellschaften: Wenn eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft für eine ausländische Tochter exportiert, sind die Verhältnisse komplexer. In diesen Fällen empfiehlt sich vorab eine Klärung, wer rechtlich als Exporteur auftritt.

Sobald Ihre EORI vorliegt, können Sie mit dem eigentlichen Ausfuhrprozess beginnen. Wie dieser Schritt für Schritt abläuft, finden Sie in unserem Ausfuhranmeldungs-Service — dort begleiten wir Sie von der ersten Anmeldung bis zum Ausgangsvermerk.

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