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Smart Zollagentur

Zugelassener Ausführer

Als zugelassener Ausführer darf ein Unternehmen vereinfachte Ausfuhrverfahren anwenden, das Ausfuhrbegleitdokument selbst erstellen und Ursprungsnachweise eigenständig ausstellen — ohne bei jeder Sendung die Zollstelle einzuschalten. Wir begleiten Sie durch den Bewilligungsprozess, von der Antragstellung bis zur Übergabe an den laufenden Betrieb.

Vorteile auf einen Blick

Voraussetzungen

So läuft die Bewilligung ab

  1. Antrag beim zuständigen Hauptzollamt — wir bereiten Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen vor.
  2. Prüfung der Unterlagen — das Hauptzollamt prüft die eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  3. Audit / Betriebsprüfung — in der Regel findet eine Prüfung vor Ort statt, bei der das interne Kontrollsystem bewertet wird.
  4. Bewilligungsbescheid — nach positivem Abschluss erhalten Sie den schriftlichen Bescheid. Der gesamte Prozess dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate.

Unsere Leistung

Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Bewilligungsbescheid und darüber hinaus. Das umfasst:

Nehmen Sie Kontakt auf für ein unverbindliches Vorgespräch. Wir klären gemeinsam, ob und wann die Bewilligung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

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