Zugelassener Ausführer
Als zugelassener Ausführer darf ein Unternehmen vereinfachte Ausfuhrverfahren anwenden, das Ausfuhrbegleitdokument selbst erstellen und Ursprungsnachweise eigenständig ausstellen — ohne bei jeder Sendung die Zollstelle einzuschalten. Wir begleiten Sie durch den Bewilligungsprozess, von der Antragstellung bis zur Übergabe an den laufenden Betrieb.
Vorteile auf einen Blick
- Vereinfachtes Ausfuhrverfahren mit weniger bürokratischen Schritten
- Eigenständige Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments im eigenen Haus
- Schnellere Abwicklung an der Grenze durch vorab erteilte Bewilligung
- Weniger direkte Kontaktpunkte mit der Zollstelle im Tagesgeschäft
- Selbstdruck von Ursprungsnachweisen (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung)
Voraussetzungen
- Niederlassung in der Europäischen Union mit gültiger EORI-Nummer
- Regelmäßige Ausfuhren in Drittländer (kein reines EU-Inlandsgeschäft)
- Zuverlässigkeit des Unternehmens: keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften
- Funktionierendes internes Kontrollsystem, das die korrekte Zollabwicklung sicherstellt (Warenbuchhaltung, schriftliche Verfahrensbeschreibung, klare Zuständigkeiten)
So läuft die Bewilligung ab
- Antrag beim zuständigen Hauptzollamt — wir bereiten Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Prüfung der Unterlagen — das Hauptzollamt prüft die eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Audit / Betriebsprüfung — in der Regel findet eine Prüfung vor Ort statt, bei der das interne Kontrollsystem bewertet wird.
- Bewilligungsbescheid — nach positivem Abschluss erhalten Sie den schriftlichen Bescheid. Der gesamte Prozess dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate.
Unsere Leistung
Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Bewilligungsbescheid und darüber hinaus. Das umfasst:
- Vorbereitung und Einreichung des Antrags beim zuständigen Hauptzollamt
- Erstellung oder Überarbeitung der geforderten Verfahrensbeschreibung
- Schulung Ihrer zuständigen Mitarbeiter vor der Betriebsprüfung
- Laufende Unterstützung nach Bewilligung bei Fragen zur korrekten Anwendung des vereinfachten Verfahrens
Nehmen Sie Kontakt auf für ein unverbindliches Vorgespräch. Wir klären gemeinsam, ob und wann die Bewilligung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.